Einzugsgebiet

 

Um den Erfolg einer ambulanten Rehabilitation zu gewährleisten, sollte eine gewisse Wohnortnähe gewährleistet sein. Die Kostenträger empfehlen eine einfache Fahrstrecke von nicht mehr als 33 km. In diesem Radius bieten wir auch unseren Fahrdienst an.

 

Sollten Sie außerhalb unseres Einzugsgebietes wohnen, ist bei eigener Anreise nach vorheriger Absprache eine Rehabilitation in unserer Klinik möglich. Die kompletten Fahrtkosten können dabei durch uns jedoch nicht erstattet werden.